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Datum: 05.03.2013

Noch Jugendschöffen für das Amtsgericht Zehdenick gesucht

Bewerbungen bis 28.03.2013 beim Landkreis möglich

Für das Amtsgericht Zehdenick sowie das Landgericht Neuruppin werden noch Jugendschöffen gesucht. Während für das Amtsgericht Oranienburg das Soll von 102 Bewerbern bereits mit 126 Meldungen erfüllt wurde, haben für Zehdenick erst 39 Männer und Frauen ihre Bereitschaft erklärt. Erforderlich sind hier 56 Bekundungen.

Die neuen Jugendschöffen werden für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden mit gleichem Stimmrecht wie Berufsrichter über Schuld- und Straffragen mitentscheiden. Bewerben können sich Bürger, die in den Städten Fürstenberg, Zehdenick und Liebenwalde, im Amt Gransee und Gemeinden und in der Gemeinde Löwenberger Land wohnen, am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt Lebenserfahrung und in hohem Maße Menschenkenntnis, Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Eignung verfügen.

Die Anzahl der zu wählenden Schöffen ist so bestimmt, dass jeder von ihnen zu etwa zwölf Sitzungen im Jahr herangezogen werden kann. Für diese Tätigkeit sind sie vom Arbeitgeber freizustellen. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Wer Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit hat und die Voraussetzungen erfüllt, wird gebeten, sich bis zum 28.03.2013 beim Fachbereich Jugend des Landkreises Oberhavel zu bewerben. Weitere Informationen sowie das Bewerbungsformular erhalten Sie beim Fachbereich Jugend des Landkreises Oberhavel, Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg, Tel. 03301 601-427, Fax 03301 601-5995 oder unter www.oberhavel.de.

 

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