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Lebensmittelüberwachung

Lebensmittel werden von uns amtlich überwacht, um die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht zu gefährden und sie vor Täuschung oder Irreführung zu schützen. Neben Lebensmitteln werden auch Kosmetika, Bedarfsgegenstände wie Reinigungsmittel oder Textilien oder Tabakerzeugnisse von ihrer Produktion bis zum Verkauf kontrolliert. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf:

  • Hygiene
  • Verbrauchertäuschung
  • Kennzeichnung (Zusatzstoff-Deklaration)
  • Werbeaussagen
  • Rückständen, Schadstoffen, Umweltkontaminanten, Bestrahlung, Gentechnik

Zu den weiteren Aufgaben der Lebensmittelüberwachung zählen:

  • Beratung und Hilfestellung für Gewerbetreibende
  • Stellungnahmen zu Bauvorhaben
  • Zulassung von Betrieben

Bitte beachten Sie:
Lebensmittelunternehmen müssen sich, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen, beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt registrieren lassen.

Ablauf der Kontrollen

Die Kontrollen werden von amtlichen Tierärztinnen und -ärzten sowie Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleuren in regelmäßigen Abständen in allen Einrichtungen, die mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Tabakerzeugnissen und Kosmetika umgehen, durchgeführt. Dazu zählen:
  • Landwirtschaftliche Primärproduktion
  • Fleischereien
  • Bäckereien
  • Groß- und Einzelhandelsgeschäfte
  • Vertriebs- und Transportunternehmen
  • Großküchen
  • Cateringfirmen
  • Partyservice
  • Gaststätten
  • Imbisse
  • Kantinen und Schulküchen

Proben werden vorrangig bei den herstellenden beziehungsweise erzeugenden Unternehmen entnommen. Diese werden untersucht auf:

  • Mikrobiologische Anforderungen
  • Gehalt an Rückständen oder Kontaminanten
  • Zusammensetzung
  • Kennzeichnung oder Aufmachung
  • Vorhandensein gentechnisch veränderter Bestandteile oder Zutaten aus gentechnisch veränderten Organismen

Sind die Unternehmen, die die Waren herstellen oder einführen, in Deutschland ansässig, werden die Erzeugnisse auf den nachfolgenden Handelsstufen nur noch auf Mängel beim Transport, bei der Lagerung, der Verarbeitung oder des weiteren Inverkehrbringens überprüft.

Die Anzahl der jährlichen Proben ist abhängig von der Einwohnerzahl und der Produktart. Je 1.000 Einwohner sind dies:

  • Bei Lebensmitteln: 5 Proben
  • Bei Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen: 0,5 Proben

Handelsklassenüberwachung, Qualitätskontrolle

Bestimmte Lebensmittel unterliegen den Bestimmungen des Handelsklassenrechts. So müssen verpackte Erzeugnisse im Einzelhandel die zur Kennzeichnung vorgeschriebenen Angaben deutlich sichtbar auf der Verpackung besitzen. Die nicht vor verpackte Ware muss am Ort des Verkaufs mit einem Schild kenntlich gemacht sein, das die vorgeschriebenen Angaben über Art, Ursprung und gegebenenfalls Handelsklasse und Sorte enthält. Bei Eiern sind die Güte- und Größenklasse sowie ein Verbraucherhinweis zur Kühlung deutlich sichtbar anzugeben. Die Lebensmittelkontolleurinnen und -kontrolleure des Landkreises überwachen diese gesetzlichen Handelsklassenbestimmungen und Qualitätsnormen beim Obst- und Gemüse-, Eier-, Fischverkauf.

In der Europäischen Union (EU) unterliegen die in Erzeugung und Handel 11 wichtigsten Obst- und Gemüsearten speziellen Vermarktungsnormen. Für alle anderen im Obst- und Gemüsehandel angebotenen Arten muss, bis auf wenige Ausnahmen, die allgemeine Vermarktungsnorm eingehalten werden. Im Landkreis Oberhavel wird die Einhaltung dieser Normen für den Einzelhandel kontrolliert.

Für Kontrollen im Großhandel ist das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zuständig. Die Einhaltung von Vermarktungsnormen von verschiedenen landwirtschaftlichen Produkten, die in Deutschland und der EU ein- oder ausgeführt werden, obliegt der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Verbraucherbeschwerden

Sollten Sie in Bezug auf Lebensmittel einmal Grund zur Beschwerde haben, können Sie sich damit an uns wenden. Um Ihre Beschwerde schnell und unproblematisch bearbeitet zu können, geben Sie bitte Folgendes an:     
  • Angaben zu Ihrer Person (auch anonym möglich)
  • Datum und Uhrzeit des Inverkehrbringens oder des Betriebs
  • Sachverhalt
  • Beschreibung der Mängel
  • Art und Verkehrsbezeichnung des Lebensmittel
  • Kennzeichnung (wie Mindesthaltbarkeitsdatum, Losnummer)
  • Herstellendes oder importierendes Unternehmen
  • Darbietung der Ware in der Verkaufsstätte
  • Gesundheitliche Beschwerden
  • Anzahl der erkrankten Personen                                              

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