Gesundheitsberufe
Wenn Sie selbstständig einen Beruf des Gesundheitswesens ausüben, Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigen oder kranken- und altenpflegerische Tätigkeiten anbieten oder erbringen, ist dies gegenüber dem Gesundheitsamt anzeigepflichtig. Die Anzeige hat gegenüber dem Gesundheitsamt zu erfolgen, in dessen Zuständigkeitsbereich die Berufstätigkeit überwiegend ausgeübt wird.
Allgemeine Informationen
Anzuzeigen sind die Aufnahme, Änderung und Beendigung der Tätigkeit.
Angaben zu den Fachberufen im Gesundheitswesen, die unter die oben genannte Regelung fallen, finden Sie unter dem Link MASGF Brandenburg.
Für die Anzeige einer Tätigkeit mit Kassenzulassung sind folgende Unterlagen dem Gesundheitsamt zuzusenden
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Anzeige für "Tätigkeiten mit Kassenzulassung" oder Anzeige "Hebamme" mit Anlage "Beschäftigte"
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beglaubigte Kopie des Berufsnachweises
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Kopie des Personalausweises
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Kopie des ARGE-Institutionskennzeichens
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Zusatzqualifikationen
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gegebenenfalls Weiterbildungsnachweis für den Pflegedienstleiter
Folgende Unterlagen sind für die Anzeige einer Tätigkeit ohne Kassenzulassung zuzusenden
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Anzeige für Tätigkeiten ohne Kassenzulassung oder Anzeige "Hebamme" mit der Anlage "Beschäftigte"
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beglaubigte Kopie des Berufsnachweises
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Kopie des Personalausweises
Gesundheitspass
Bitte beachten Sie beim gewerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln die Ausführungen zum Thema Gesundheitspass.