Sprungziele
Inhalt
Datum: 15.03.2013

Kampf gegen Eichenprozessionsspinner

Oberhavelkommunen ziehen an einem Strang bei Bekämpfung des Schädlings

Oberhavels Kommunen werden in diesem Jahr die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners wohl nicht aus der Luft vornehmen können. Da noch immer keine Notfallzulassung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zur Verwendung des Mittels Dipel ES aus der Luft vorliegt, werden sie dem Schädling nun vom Boden aus zu Leibe rücken.

Darüber verständigte sich in dieser Woche die vom Landkreis initiierte Arbeitsgruppe in ihrer zweiten Beratung. Neben Vertretern von Städten und Gemeinden Oberhavels, der Landesbetriebe Straßenwesen und Forst gehören ihr auch Fachleute aus den Bereichen Gesundheit, Umwelt und Liegenschaften des Landkreises an.

„Da die Zeit drängt, werden wir nicht länger auf die Notfallzulassung durch die Bundesbehörden warten. In gut einem Monat und nur in einem Zeitraum von maximal drei Wochen kann der Spinner wirksam mit entsprechenden Mitteln bekämpft werden“, fasste Egmont Hamelow, Dezernent für Bauen, Wirtschaft und Verkehr, die Ergebnisse der Beratung zusammen. „Zwar ist die Bekämpfung vom Boden aus sehr zeitaufwändig und kostenintensiv. Doch nach den vorliegenden Zahlen müssen wir davon ausgehen, dass sich der Befall in diesem Jahr noch verstärken wird. Dies wollten wir durch eine koordinierte und effektive Zusammenarbeit aller verantwortlichen Behörden verhindern.“

Da der Eichenprozessionsspinner neben der Schädigung der Eichen die Gesundheit von Menschen gefährdet, werden die Behörden auf der Grundlage des Ordnungsrechts agieren. Nach Pflanzenschutzrecht liegt für die Bodenverwendung von Dipel ES auf Flächen für die Allgemeinheit eine Zulassung vor.

Die zuständigen Kommunen und Straßenbaulastträger werden jetzt mit den notwendigen Vorbereitungen beginnen. Sie benötigen Vorlauf zur Ausschreibung und zur Bestellung eines Bekämpfungsmittels. In den meisten Fällen wird die Wahl auf Dipel ES fallen, das nach Expertenmeinung im Gegensatz zu anderen einerseits eine hohe Erfolgsquote verspricht, andererseits für Menschen und Nützlinge ungefährlich ist.

Der Fachbereich Bauordnung und Vermessung des Landkreises hat auf der Grundlage von Zuarbeiten aus den anderen Zuständigkeitsbereichen die Befallsituation in Oberhavel kartografisch erfasst und allen Beteiligten zur Verfügung gestellt.

In den kommenden Wochen wird der Fachbereich Gesundheit an Ärzte, Kitaträger und andere Einrichtungen Schreiben verschicken, die auf gesundheitliche Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner aufmerksam machen und Verhaltenshinweise geben.

In der Vergangenheit waren die Bekämpfungsmaßnahmen in Oberhavel nicht immer von Erfolg gekrönt. Dies lag vor allem daran, dass die Genehmigungen zum Einsatz von Dipel ES aus der Luft im Wald mit hohen Auflagen verbunden waren, die die Wirksamkeit der Maßnahmen beeinträchtigten. Die Befliegung von Alleen wurde vollständig untersagt, eine Biozidzulassung für den Einsatz von Dipel ES auf Flächen, die der Allgemeinheit dienen, lag ebenfalls nicht vor. Ungeachtet dessen hatten Kommunen und Landkreise Bekämpfungsmaßnahmen auf Basis des Ordnungsrechts, also der Gefahrenabwehr, durchgeführt.