Wildproben, Trichinenproben und Fleischhygiene
Auf dieser Seite informieren wir Sie zu den Themen Wild-, Trichinenproben und Fleischhygiene im Landkreis Oberhavel.
Wild- und Trichinenproben
Aktuelles
Himmelfahrt 2024 - Aufgrund des Feiertages am 09.05.2024 ergeben sich längere Wartezeiten bei der Freigabe der Trichinenproben Schwarzwild.
Die Kostenübernahme durch den Landkreis Oberhavel für die Trichinenuntersuchung erlegter Wildschweine wird bis zum 31.12.2024 fortgeführt.
- Antrag auf Übertragung der Trichinenprobeentnahme durch Jäger
- Vorübergehende Änderung, telefonische Freigabe Trichinenproben
Kontaktlose Annahme von Trichinenproben an beiden Standorten mittels Einwurf in Briefkästen
Standort Oranienburg: Bernauer Straße 57/59, 16515 Oranienburg – Briefkasten auf der Rückseite des Hauses, bitte rechts um das Gebäude herumgehen (Passage der Besucherschranke)
Annahmezeiten 07.00 - 09.00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Absprache
Standort Gransee: Karl-Marx-Platz 1, 16775 Gransee – Briefkasten rechts direkt neben der Tür des Haupteingangs (vom Parkplatz aus kommend, Treppe hoch)
Annahmezeiten Montag bis Freitag 07.00 - 09.00 Uhr, Dienstag 16.00 - 18.00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Absprache
Information zu den Trichinenproben, um einen weiterhin reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Für Rückfragen steht Ihnen selbstverständlich das Veterinäramt weiterhin telefonisch unter 03301 601-6226 sowie per E-Mail Veterinaeramt@oberhavel.de zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Fleischhygiene
Haustiere müssen, wenn ihr Fleisch zur Genuss für den Menschen bestimmt ist, vor und nach der Schlachtung vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt untersucht werden (Schlachttier-und Fleischuntersuchung). Die sogenannte Fleischbeschau wird von beauftragten Tierärztinnen und -ärzten vorgenommen.
Für die amtliche Schlachttier-, Fleisch- und Trichinenuntersuchung fallen Gebühren an. Weitere Informationen erhalten Sie im Gebührenverzeichnis für Schlachttier- und Fleischuntersuchung.
Bitte beachten Sie: Die Trichinenuntersuchung ist nach neuem Recht nur noch mittels Digestionsmethode (Verdauungsmethode) erlaubt.