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Datum: 24.01.2022

Umtauschaktion für Führerscheine geht in die zweite Phase

Frist für Jahrgänge 1959 bis 1964 endet im Januar 2023 / Fahrerlaubnisbehörde rät zu frühzeitiger Terminreservierung

Führerschein

© Landkreis Oberhavel

Wer zwischen 1959 und 1964 geboren ist und noch einen Führerschein in Papierform besitzt, der sollte sich in den kommenden Monaten unbedingt um den Umtausch seines Führerscheins kümmern. Denn die Umtauschfrist für die Dokumente läuft am 19.01.2023 ab. Ist sie verstrichen, verliert der Führerschein seine Gültigkeit.

Europaweit gilt: Bis 2033 muss jeder vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerschein in ein neues Exemplar umgetauscht werden. Alle EU-Bürgerinnen und -Bürger werden dann einheitliche, fälschungssichere Dokumente in Kartenform besitzen. In Deutschland sind rund 43 Millionen Papier- und Kartenführerscheine betroffen. Ein Stufenplan sorgt dafür, dass die Aktion geordnet abläuft. So erfolgt der Umtausch der bis 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine nach dem Alter seiner Besitzerinnen und Besitzer, der bis 18.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheine nach dem Ausstellungsjahr. Zuständig sind die Fahrerlaubnisbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

In Oberhavel müssen insgesamt rund 162.000 Führerscheine getauscht werden. Zur ersten Gruppe – das sind die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 – gehörten in Oberhavel etwa 8.100 Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 19.01.2022 ihren alten Papierführerschein umtauschen mussten. Bis zum 19.01.2023 müssen weitere 9.600 Führerscheininhaberinnen und -inhaber ihr altes Papierdokument umgetauscht haben.

„Während die Umtauschaktion in den ersten Jahren eher schleppend angelaufen war, haben im Jahr 2021 deutlich mehr Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber ihre Dokumente getauscht. Nach einem Mittelwert von zunächst rund 900 Umtauschen pro Jahr, konnten in den Jahren 2019 und 2020 bereits jeweils etwa 1.400 Führerscheine erneuert werden. Auch das Jahr 2021 hielt noch einmal ein deutliches Plus bereit: Zwischen dem 01.01. und 31.12.2021 wurden insgesamt rund 5.000 Führerscheine getauscht“, erläutert Steven-Benjamin Scholle, Fachbereichsleiter für Verkehr und Ordnung. „Wir gehen davon aus, dass die Umtauschquote auch im laufenden und in den kommenden Jahren erneut steigen wird. Daher rate ich dazu, nicht zu lange abzuwarten und rechtzeitig einen Termin in unserer Fahrerlaubnisbehörde zu buchen – und zwar unbedingt bevor die Führerscheine ihre Gültigkeit verlieren.“

Der Umtausch kann zwar nicht online beantragt werden, doch auch die Bürgerämter in den Städten und Gemeinden nehmen die Anträge entgegen und leiten diese an die Fahrerlaubnisbehörde zur Bearbeitung weiter. Mitzubringen sind der Personalausweis oder der Reisepass mit Originalmeldebescheinigung, ein biometrisches Lichtbild sowie der bisherige Führerschein. Das neue Dokument wird den Antragstellern dann direkt von der Bundesdruckerei zugesandt. Alle vorhandenen Eintragungen werden selbstverständlich in den neuen Führerschein übernommen. Befürchtungen, dass Fahrerlaubnisklassen verloren gehen, sind unbegründet. Die Gebühr für den Umtausch des Führerscheins beträgt 25,30 Euro, einschließlich des Direktversands durch die Bundesdruckerei sind es 30,39 Euro.

Weiterführende Informationen, der Antrag zum Führerscheinumtausch sowie eine elektronische Terminreservierung sind auf der Webseite des Landkreises Oberhavel unter www.oberhavel.de/führerscheinwesen zu finden.

Die Umtauschstufen lauten:

Papierführerscheine

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

vor 1953

1953 bis 1958

1959 bis 1964

1965 bis 1970

1971 oder später

19.01.2033

19.01.2022

19.01.2023

19.01.2024

19.01.2025

Führerscheine im alten Checkkartenformat
(ausgestellt zwischen dem 01.01.1999 und 18.01.2013):

AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

2002 bis 2004

2005 bis 2007

2008

2009

2010

2011

2012 bis 01.01.2013

19.01.2026

19.01.2027

19.01.2028

19.01.2029

19.01.2030

19.01.2031

19.01.2032

19.01.2033