Sprungziele
Inhalt
Datum: 19.04.2021

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

Erweiterung der Notbetreuung in den Horten / Fortsetzung der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie / Aktuelle Fallzahlen / Inzidenzwert liegt bei 128,2

Entnahme eines Nasen-Abstrichs für den Coronavirus-Test.

© Landkreis Oberhavel

Nach dem Beschluss der Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg am Wochenende ergibt sich eine wichtige Neuerung für Eltern auch in Oberhavel: Die Hort-Notbetreuung wird ausgeweitet für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 (bisher: Jahrgangsstufen 1 bis 4). Neu ist auch der Wechsel auf eine Ein-Elternteil-Regelung.


Einen Anspruch auf eine Notbetreuung (Horte) haben:

  • Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls oder aufgrund von Schulen festgestellter besonderer sozialer Unterstützungsbedarfe zu betreuen sind,
  • Kinder, von denen mindestens ein Personensorgeberechtigter (Hinweis: in bisheriger Verordnung stand „beide Personensorgeberechtigte“) in kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt sind, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann,
  • Kinder von Alleinerziehenden, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.

Kritische Infrastrukturbereiche sind:

  • Gesundheitsbereich, gesundheitstechnische und pharmazeutische Bereiche, stationäre und teilstationäre Erziehungshilfen, Internate, Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe sowie Versorgung psychisch Erkrankter, Personen im stationären oder ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich,
  • Erzieherin oder Erzieher in der Kindertagesbetreuung und Lehrkräfte,
  • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen in der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,
  • Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Feuerwehr und Bundeswehr sowie sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr,
  • Rechtspflege und Steuerrechtspflege,
  • Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche,
  • Daseinsvorsorge für Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr, Informationstechnologie und Telekommunikation,
  • Leistungsverwaltung der Träger der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch, nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft,
  • Logistikbranche (einschließlich Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer) für die Grundversorgung,
  • Lehrkräfte für zugelassenen Unterricht, für pädagogische Angebote und Betreuungsangebote in Schulen sowie für die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen,
  • Medien (einschließlich Infrastruktur bis hin zur Zeitungszustellung),
  • Veterinärmedizin,
  • für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal,
  • Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind,
  • freiwillige Feuerwehren und in anderen Hilfsorganisationen ehrenamtlich Tätige,
  • Bestattungsunternehmen.

(Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg)

Keinen Anspruch auf Notbetreuung haben präsenzpflichtige Kinder, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Das aktualisierte Antragsformular für die Notbetreuung ist zu finden unter: www.oberhavel.de/notbetreuung

Fortsetzung der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie

Darüber steht bereits fest, dass die regionalen Regelungen zur Eindämmung der Coronapandemie aufgrund weiterhin hoher Infektionszahlen um mindestens eine Woche fortgesetzt werden müssen. Dies sehen die Vorgaben der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vor. Insbesondere Geschäfte des Einzelhandels bleiben daher weiterhin geschlossen.

Gemäß § 26 der 7. Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg gilt: Wird der 7-Tage-Inzidenz-Wert vom dritten bis zum fünften Tag der verlängernden Anordnung einschränkender Maßnahmen ununterbrochen unterschritten, so können die einschränkenden Regelungen aufgehoben werden. Dies war im Landkreis Oberhavel leider nicht der Fall.

Daher ist für Mitte dieser Woche eine öffentliche Bekanntgabe der Verlängerung der Maßnahmen zu erwarten. Darin werden neben der Fortführung der bekannten Regelungen die neu in der Eindämmungsverordnung festgelegten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen aufgenommen sein: In der Zeit von 22.00 bis 05.00 Uhr ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet.

Aktuelle Fallzahlen

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt mit Datum von Montag, 19.04.2021, bei 128,2. Bisher sind im Landkreis insgesamt 7.529 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden. Seit Freitag, 16.04.2021, wurden 88 Neuinfektionen registriert. 244 Personen sind seit Beginn der Pandemie an oder infolge einer Coronainfektion verstorben. (Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, 19.04.2021, 00.00 Uhr).

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle seit Beginn der Pandemie verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Birkenwerder: 262 (+3), Fürstenberg/Havel: 307 (+1), Glienicke/Nordbahn: 365 (+3), Gransee: 278 (+0), Großwoltersdorf: 39 (+0), Hennigsdorf: 962 (+15), Hohen Neuendorf: 900 (+17), Kremmen: 224 (+4), Leegebruch: 242 (+3), Liebenwalde: 159 (+2), Löwenberger Land: 281 (+1), Mühlenbecker Land: 486 (+9), Oberkrämer: 445 (+13), Oranienburg: 1.566 (+12), Schönermark: 18 (+0), Sonnenberg: 26 (+1), Stechlin: 48 (+0), Velten: 414 (+1), Zehdenick: 517 (+2), ohne Angabe des Wohnortes: 4.

Hinweise zu den Fallzahlen:

Der Landkreis Oberhavel leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Land Brandenburg weiter. Diese Daten gehen nach einer Plausibilitätsprüfung in die tägliche Meldung der Fallzahlen des Landes Brandenburg ein. Durch das Land Brandenburg werden die Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) weitergeleitet.

Die Angabe der Infektionsfälle in den Kommunen erfolgt auf Basis der Fachanwendung OctoWare. Eine gemeindescharfe Zuordnung der aktiven Infektionsfälle ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht gegeben. Die Angabe in Klammern bezieht sich auf die Anzahl der Neuinfektionen im Vergleich zur letzten Veröffentlichung der Fallzahlen durch den Landkreis Oberhavel. Die Angabe der Fälle ohne Angabe des Wohnortes basiert auf Meldungen von Ärzten, Kliniken oder Laboren ohne Angabe der Postleitzahl. Eine Recherche des Wohnortes erfolgt im Verlauf der Bearbeitung des Positivfalls und wird im Zuge dessen nachgetragen. Insofern werden den Kommunen ggf. Fälle nachträglich zugeordnet, die nicht als Neuinfektion in die Gesamtzahl der Infektionen einfließen. In Einzelfällen sind zudem Korrekturen aufgrund ungenauer Zuordnungen erforderlich.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Eine Angabe der Zahl genesener Personen ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht möglich. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet.