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Datum: 12.04.2021

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

Regeln zur Eindämmung müssen verlängert werden / Aktuelle Fallzahlen / Inzidenzwert liegt bei 95,3

Entnahme eines Nasen-Abstrichs für den Coronavirus-Test.

© Landkreis Oberhavel
Die regionalen Regelungen zur Eindämmung der Coronapandemie müssen aufgrund weiterhin hoher Infektionszahlen um mindestens eine Woche fortgesetzt werden. Dies sehen die Vorgaben der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vor. Insbesondere Geschäfte des Einzelhandels bleiben daher weiterhin geschlossen.

Gemäß § 26 der 7. Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg gilt: Wird der 7-Tage- Inzidenz-Wert vom zehnten bis zum zwölften Tag der Anordnung einschränkender Maßnahmen ununterbrochen unterschritten, so können die einschränkenden Regelungen aufgehoben werden. Dies war im Landkreis Oberhavel leider nicht der Fall. Der Landkreis hatte das Überschreiten der 7-Tage- Inzidenz von 100 zuletzt am 31.03.2021 hatte der Landkreis Oberhavel öffentlich bekannt gegeben. Am 11. Tag der Anordnung, das war Samstag, der 11.04.2021, lag der Inzidenzwert für Oberhavel bei 104,7. Damit sind die Voraussetzungen für Lockerungen nicht gegeben.

Entsprechend verlängert sich die Anordnung der einschränkenden Maßnahmen um eine Woche – konkret bis mindestens zum Mittwoch, 21.04.2021. Danach gilt weiterhin:

  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet,
  • die Durchführung von Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet,
  • die Durchführung von privaten Feiern und Zusammenkünften ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet,
  • Individualsport ist auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts zulässig,
  • Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und öffentliche Bibliotheken sind für den Publikumsverkehr geschlossen.
  • Geschäfte des Einzelhandels, bei denen das zugelassene Sortiment (unter anderem Lebensmittel, Getränke, Drogerieartikel, Medikamente, Blumen und Gartenartikel) überwiegt, sind von der Schließung nicht betroffen.

Lockerungen sind möglich, sofern der 7-Tages-Inzidenzwert vom dritten bis zum fünften Tag der Verlängerung (17. bis 19.04.2021) ununterbrochen unter 100 liegt. Sollte dies zutreffen, wird die Kreisverwaltung das entsprechend öffentlich bekannt geben. Im Anschluss (also frühestens ab dem 22.04.2021) würden die regulären Regelungen der aktuellen Eindämmungsverordnung gelten.

Aktuelle Fallzahlen

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt mit Datum von Montag, 12.04.2021, bei 95,3. Bisher sind im Landkreis insgesamt 7.258 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden. Seit Freitag, 09.04.2021, wurden 92 Neuinfektionen registriert. 241 Personen sind seit Beginn der Pandemie an oder infolge einer Coronainfektion verstorben. (Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, 12.04.2021, 00.00 Uhr).

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle seit Beginn der Pandemie verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Birkenwerder: 253 (+0), Fürstenberg/Havel: 303 (+5), Glienicke/Nordbahn: 355 (+5), Gransee: 276 (+2), Großwoltersdorf: 36 (+0), Hennigsdorf: 927 (+14), Hohen Neuendorf: 866 (+8), Kremmen: 211 (+0), Leegebruch: 232 (+1), Liebenwalde: 151 (+5), Löwenberger Land: 276 (+1), Mühlenbecker Land: 459 (+4), Oberkrämer: 412 (+10), Oranienburg: 1.509 (+19), Schönermark: 18 (+0), Sonnenberg: 25 (+0), Stechlin: 48 (+0), Velten: 397 (+5), Zehdenick: 510 (+6), ohne Angabe des Wohnortes: 9.

Hinweise zu den Fallzahlen:

Der Landkreis Oberhavel leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Land Brandenburg weiter. Diese Daten gehen nach einer Plausibilitätsprüfung in die tägliche Meldung der Fallzahlen des Landes Brandenburg ein. Durch das Land Brandenburg werden die Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) weitergeleitet.

Die Angabe der Infektionsfälle in den Kommunen erfolgt auf Basis der Fachanwendung OctoWare. Eine gemeindescharfe Zuordnung der aktiven Infektionsfälle ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht gegeben. Die Angabe in Klammern bezieht sich auf die Anzahl der Neuinfektionen im Vergleich zur letzten Veröffentlichung der Fallzahlen durch den Landkreis Oberhavel. Die Angabe der Fälle ohne Angabe des Wohnortes basiert auf Meldungen von Ärzten, Kliniken oder Laboren ohne Angabe der Postleitzahl. Eine Recherche des Wohnortes erfolgt im Verlauf der Bearbeitung des Positivfalls und wird im Zuge dessen nachgetragen. Insofern werden den Kommunen ggf. Fälle nachträglich zugeordnet, die nicht als Neuinfektion in die Gesamtzahl der Infektionen einfließen. In Einzelfällen sind zudem Korrekturen aufgrund ungenauer Zuordnungen erforderlich.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Eine Angabe der Zahl genesener Personen ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht möglich. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet.