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Datum: 04.12.2020

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel / Landkreis erlässt Allgemeinverfügung

Aktuelle Fallzahlen / Inzidenzwert liegt bei 143,7

Mit Stand vom Freitag, 04.12.2020 (12.00 Uhr), gibt es 507 bestätigte COVID19-Infektionen im Landkreis Oberhavel. Seit Donnerstag, 03.12.2020, sind 42 Neuinfektionen registriert worden. Derzeit befinden sich 493 Personen in häuslicher Quarantäne, 14 Personen müssen stationär behandelt werden. Die bestehenden Infektionsfälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Birkenwerder (14), Fürstenberg/Havel (2), Glienicke/Nordbahn (39), Gransee und Gemeinden (14), Hennigsdorf (73), Hohen Neuendorf (75), Kremmen (15), Leegebruch (24), Liebenwalde (2), Löwenberger Land (19), Mühlenbecker Land (47), Oberkrämer (41), Oranienburg (103), Velten (16) und Zehdenick (23).

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt mit Datum von Freitag, 04.12.2020, bei 143,7 (Quelle Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, 04.12.2020, 08.30 Uhr).

Weitere Fälle von Neuinfektionen sind in Gemeinschaftseinrichtungen registriert worden. An der Pestalozzi-Grundschule in Birkenwerder hat sich die Zahl der erkrankten Personen auf vier erhöht. Positiv auf das Coronavirus getestet wurden zwei Lehrkräfte und drei Kinder. An der Oranienburger Comenius-Grundschule sind drei Kinder positiv auf das Coronavirus getestet worden. Eine Klasse befindet sich in häuslicher Quarantäne. An der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule in Mühlenbeck hat sich die Zahl der positiv auf das Coronavirus getesteten Personen um vier erhöht. Betroffen sind nunmehr eine Lehrkraft und sechs Kinder. Für die Klassenstufen 11 bis 13 hat das Gesundheitsamt eine häusliche Quarantäne angeordnet. Weitere Einzelinfektionen waren in Kitas und Pflegeeinrichtungen zu verzeichnen.

Bisher sind im Landkreis insgesamt 1.725 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden. 1.224 Personen sind bereits genesen, das sind 69,9 Prozent aller Fälle. 7.655 Menschen wurden im Verlauf der Pandemie häuslich abgesondert, weil sie mit positiv getesteten Personen direkten Kontakt hatten.

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle seit Beginn der Pandemie verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Birkenwerder (54), Fürstenberg/Havel (10), Glienicke/Nordbahn (115), Amt Gransee und Gemeinden (39), Hennigsdorf (345), Hohen Neuendorf (231), Kremmen (44), Leegebruch (47), Liebenwalde (19), Löwenberger Land (65), Mühlenbecker Land (149), Oberkrämer (135), Oranienburg (348), Velten (73) und Zehdenick (78). 21 Personen sind an oder infolge einer Infektion verstorben.

Landkreis erlässt Allgemeinverfügung
Kerstin Niendorf, Leiterin des Coronastabes in der Kreisverwaltung sagt: „Es macht sich bemerkbar, dass die Menschen in Oberhavel ihre Kontakte in den vergangenen Wochen deutlich reduziert haben. Das rasante exponentielle Wachstum konnte dadurch gestoppt werden. Leider steigt die Zahl der Infektionsfälle nach wie vor. Auch Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen sind weiter fast täglich betroffen. Das Niveau des Inzidenzwertes ist eindeutig zu hoch.“

Das macht insbesondere dem Gesundheitsamt zu schaffen. Aufgrund der in den vergangenen Wochen in der gesamten Bundesrepublik wie auch im Landkreis Oberhavel kontinuierlich gestiegenen Infektionszahlen wird die Kontaktnachverfolgung sowie die Gewährleistung der gesetzlichen Meldewege seitens des Gesundheitsamtes zunehmend problematisch. „Trotz des sehr hohen Arbeitseinsatzes der Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes stößt die Kreisverwaltung deshalb praktisch an die Grenzen im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung der Pandemie. Daher sind weitere Maßnahmen im Landkreis unerlässlich“, erklärt Kerstin Niendorf.

Um auch künftig die Infektionsdynamik unter Kontrolle zu behalten, wird der Landkreis Oberhavel daher am Montag, 07.12.2020, eine „Allgemeinverfügung zur Isolation von Kontaktpersonen der Kategorie I, Verdachtspersonen und positiv getesteten Personen als Schutzmaßnahme zur Eindämmung und Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2“ erlassen. Die Verfügung gilt unmittelbar und – abhängig von der Entwicklung der Infektionszahlen – mindestens bis einschließlich zum 10.01.2021. Sie ist auf der Homepage des Landkreises unter www.oberhavel.de/corona veröffentlicht.

Auf der Grundlage dieser Allgemeinverfügung müssen sich Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Landkreis Oberhavel in häusliche Isolation begeben, sofern sie

  • eine ärztliche oder gesundheitsamtlich veranlasste Mitteilung über einen Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall erhalten haben (Kontaktpersonen der Kategorie I),
  • Symptome zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten, und sich auf ärztliche Empfehlung oder gesundheitsamtliche Anordnung einem Test auf SARS-CoV-2 unterzogen haben oder noch unterziehen werden (Verdachtspersonen), oder
  • positiv auf SARS-CoV-2-Viren getestet wurden (positiv getestete Personen).

Die Isolationszeit beginnt für Kontaktpersonen unverzüglich nach Zugang der ärztlichen oder gesundheitsamtlich veranlassten Mitteilung sowie für Verdachtspersonen nach Zugang der Testanordnung beziehungsweise nach Vornahme des Tests. Für positiv getestete Personen beginnt die Isolationszeit unmittelbar nach Kenntnisnahme des Testergebnisses.

Positiv getestete Personen beziehungsweise bei Minderjährigen Erziehungsberechtigte oder Betreuer haben unverzüglich eine Liste zu erstellen und dem Gesundheitsamt zur Verfügung zu stellen, die die Namen, Anschriften und Telefonnummern derjenigen Personen enthält, mit denen seit den letzten zwei Tagen vor der Testung beziehungsweise vor Symptombeginn ein persönlicher Kontakt stattgefunden hat. Die Liste kann per E-Mail an ges.infektionsschutz@oberhavel.de gesendet werden.

Folgende Regeln gelten in der Isolation:

  • Die Isolation muss in der Wohnung der betroffenen Person erfolgen. Dabei soll die betroffene Person eine räumliche Trennung zu den Personen beachten, die im gleichen Haushalt leben.
  • Die betroffene Person darf die Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamts nicht verlassen. Die Zustimmung ist auch erforderlich, wenn sich eine Kontaktperson der Kategorie I oder eine Verdachtsperson außer Haus begeben muss, um sich einem Test auf SARS-CoV-2 zu unterziehen. Der Aufenthalt in einem zur Wohnung gehörenden Garten, auf einer zugehörigen Terrasse oder einem zugehörigen Balkon ist alleine gestattet.
  • Die betroffene Person darf keine Besucher aus anderen Haushalten empfangen. Das Gesundheitsamt kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen.
  • Alle betroffenen Personen müssen während der Isolationszeit ein Tagebuch führen, in dem – soweit möglich – zweimal täglich und mit einem Zeitabstand von mindestens sechs Stunden zwischen den Messungen die Körpertemperatur und – soweit vorhanden – der Verlauf von Symptomen sowie der Kontakt zu anderen Personen festzuhalten ist. Das Tagebuch steht zum Download auf der Webseite des Landkreises bereit unter www.oberhavel.de/corona.
  • Weist eine Kontaktperson der Kategorie I Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion auf, muss sie unverzüglich das Gesundheitsamt informieren, und zwar unter der Telefonnummer 03301 601-3900 oder per E-Mail unter: ges.corona@oberhavel.de. Symptome sind insbesondere erhöhte Temperatur über 37,5 Grad und akute Beschwerden wie Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, Kopf- und Gliederschmerzen, Geruchs- oder Geschmacksverlust.

Die Isolationszeit endet für Kontaktpersonen der Kategorie I nach Ablauf von mindestens zehn Tagen seit dem Tag, an dem der jeweils letzte Kontakt zwischen der betroffenen Person und dem bestätigten COVID-19-Fall festgestellt wurde. Die Quarantänezeit für Kontaktpersonen beträgt in der Regel 14 Tage. Sie kann auf zehn Tage verkürzt werden, wenn ein negativer Test vorliegt; der Test darf frühestens am zehnten Tag der Quarantäne erfolgen. Dies gilt auch für Verdachtspersonen, die symptomatisch sind und aufgrund dessen negativ auf das SARS-CoV-2-Virus getestet wurden.

Für positiv getestete Personen endet die Isolationszeit bei asymptomatischem Krankheitsverlauf zehn Tage nach dem Erstnachweis des Erregers und bei symptomatischem Krankheitsverlauf zehn Tage nach Symptombeginn und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden.

Ausnahmen von der Isolationsanordnung sowie für Anordnungen im Zusammenhang mit medizinischem Personal (zum Beispiel in Fällen ausgewiesenen Personalmangels) oder Personal im Bereich der kritischen Infrastruktur erfolgen in Ausnahmefällen ausschließlich auf Antrag durch eine gesonderte Anordnung des Gesundheitsamtes.

Betroffene Personen, die den genannten Regelungen nicht nachkommen, können mit einem empfindlichen Bußgeld belegt werden.

Coronavirus: Lage in Oberhavel

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