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Datum: 21.12.2020

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel / Inzidenzwert liegt bei 172,4

Informationen zur Notfallbetreuung in Grundschulen und Horten ab 04.01.2021

Mund-Nasen-Schutz des Landkreises Oberhavel im Schnee.

© Landkreis Oberhavel

Mit Stand vom Montag, 21.12.2020 (12.00 Uhr), gibt es 580 bestätigte COVID19-Infektionen im Landkreis Oberhavel. Seit Freitag, 18.12.2020, sind 112 Neuinfektionen registriert worden. Derzeit befinden sich 558 Personen in häuslicher Quarantäne, 22 Personen müssen stationär behandelt werden. Die bestehenden Infektionsfälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Birkenwerder (18), Fürstenberg/Havel (6), Glienicke/Nordbahn (28), Gransee und Gemeinden (52), Hennigsdorf (89), Hohen Neuendorf (72), Kremmen (17), Leegebruch (11), Liebenwalde (2), Löwenberger Land (29), Mühlenbecker Land (66), Oberkrämer (42), Oranienburg (95), Velten (14) und Zehdenick (39).

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt mit Datum von Montag, 21.12.2020, bei 172,4 (Quelle Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, 21.12.2020, 08.00 Uhr).

Weitere Fälle von Neuinfektionen sind in Gemeinschaftseinrichtungen registriert worden. Im Zehdenicker Seniorenheim, in dem am 18.12.2020 bereits Coronafälle registriert worden waren, sind nun ein eine Person des Personals sowie insgesamt zehn Bewohnende mit dem Virus infiziert. Im Zusammenhang mit dem am Freitag, 11.12.2020 bekannt gegebenen Infektionsfällen in einer Granseer Altenpflegeeirichtung hat sich die Zahl der betroffenen Personen weiter erhöht. Positiv auf das Coronavirus getestet wurden hier jetzt insgesamt 13 Mitarbeitende und 31 Bewohnerinnen und Bewohner. Auch aus einer Hennigsdorfer Senioreneinrichtung wurden weitere Fälle bekannt: Insgesamt sind nunmehr acht Mitarbeitende sowie 30 Bewohnerinnen und Bewohner positiv auf das Virus getestet worden.

In der AWO Kita Pusteblume in Hohen Neuendorf musste das Gesundheitsamt für zwei Gruppen Quarantäne anordnen, weil bei zwei Kindern positive Testergebnisse vorliegen. Die Pestalozzi-Grundschule in Birkenwerder verzeichnet zwei weitere erkrankte Kinder, so dass sich die Zahl seit Ende November mittlerweile auf sechs erhöht hat. Die Kita Pünktchen und Anton in Hennigsdorf verzeichnet mittlerweile insgesamt drei erkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ein erkranktes Kind, fünf Erzieher sowie 20 Kinder befinden sich in Quarantäne.

Bisher sind im Landkreis insgesamt 2.470 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden. 1.851 Personen sind bereits genesen, das sind 74,9 Prozent aller Fälle. 10.209 Menschen wurden im Verlauf der Pandemie häuslich abgesondert, weil sie mit positiv getesteten Personen direkten Kontakt hatten.

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle seit Beginn der Pandemie verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Birkenwerder (97), Fürstenberg/Havel (17), Glienicke/Nordbahn (161), Amt Gransee und Gemeinden (102), Hennigsdorf (447), Hohen Neuendorf (307), Kremmen (66), Leegebruch (67), Liebenwalde (21), Löwenberger Land (105), Mühlenbecker Land (233), Oberkrämer (175), Oranienburg (433), Velten (103) und Zehdenick (136). 39 Personen sind an oder infolge einer Infektion verstorben. Zuletzt verstarben ein 92-Jährer aus dem Mühlenbecker Land, ein 87-Jähriger aus Hohen Neuendorf, eine 89-Jährige aus Gransee, eine 78-Jährige aus Hennigsdorf, ein 77-Jähriger aus Hennigsdorf sowie ein weiterer 62-Jähriger.

Informationen zur Notfallbetreuung in Grundschulen und Horten ab 04.01.2021

Gemäß der seit dem 16.12.2020 geltenden Eindämmungsverordnung sowie der seit dem 19.12.2020 geltenden Präzisierungen zur Eindämmungsverordnung findet ab dem 04.01.2021 in den Schulen kein Präsenzunterricht mehr statt. Ausgenommen davon sind Abschlussklassen und Förderschulen mit dem Schwerpunkt „geistige Entwicklung“. Ebenso ist der Hortbetrieb untersagt. Allerdings ist für Kinder der ersten bis vierten Jahrgangsstufe ist eine Hortbetreuung (Notbetreuung) zu gewährleisten. Anspruch darauf haben:

  • diejenigen Kinder, deren beide Sorgeberechtigten in systemrelevanten Infrastrukturbereichen beschäftigt sind und bei denen eine sonstige Betreuung nicht organisiert werden kann sowie
  • Kinder, bei denen die Betreuung aus Gründen des Kindeswohls erforderlich ist

Systemrelevant laut Festlegung des Landes Brandenburg sind Berufe:

  • im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, den stationären und teilstationären Erziehungshilfen, in Internaten gemäß § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, den Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe sowie zur Versorgung psychisch Erkrankter,
  • als Erzieherin und Erzieher oder als Lehrerin und Lehrer in der Notfallbetreuung,
  • zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion in der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,
  • bei der Polizei, im Rettungsdienst, Katastrophenschutz, bei der Feuerwehr und bei der Bundeswehr sowie für die sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr,
  • in der Rechtspflege,
  • im Vollzugsbereich einschließlich des Justizvollzugs, des Maßregelvollzugs und in vergleichbaren Bereichen,
  • der Daseinsvorsorge für Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr, Informationstechnologie und Telekommunikation, die Leistungsverwaltung der Träger der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
  • der Landwirtschaft, der Ernährungswirtschaft, des Lebensmitteleinzelhandels und der Versorgungswirtschaft,
  • als Lehrkräfte für zugelassenen Unterricht, für pädagogische Angebote und Betreuungsangebote in Schulen sowie für die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen,
  • der Medien (einschließlich Infrastruktur bis hin zur Zeitungszustellung),
  • in der Veterinärmedizin
  • für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal,
  • Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sin,
  • in freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen ehrenamtlich Tätige.

Alleinerziehende haben – anders als im Frühjahr – nicht automatisch Anspruch auf Notbetreuung. Auch bei ihnen müssen oben genannte Kriterien zutreffen. Die Zwei-Elternteil-Regelung gilt nicht, wenn eine sorgeberechtigte Person im stationären oder ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist. Deren Kinder haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine Notbetreuung, auch für Kinder der fünften und sechsten Jahrgangsstufe.

Antragsverfahren und Telefonhotline
Eltern und Schulen im Landkreis werden mit einem Schreiben vom heutigen Tag über das Antragsverfahren informiert. Für alle betroffenen Eltern stellt der Landkreis Oberhavel kreisweit eine entsprechende Bescheinigung aus. Das Formular sowie die Zusatzbescheinigung für den 2. Sorgeberechtigten können ab sofort unter www.oberhavel.de/notbetreuung abgerufen werden. Ausgefüllt und vom jeweiligen Arbeitgeber unterzeichnet sind sie per E-Mail an notbetreuung@oberhavel.de an den Landkreis Oberhavel zu senden. Es muss dabei eine E-Mailadresse angegeben sein, an welche die Bestätigung des Landkreises versandt werden kann. Es werden nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formulare bearbeitet.

Für Nachfragen hat der Landkreis ab sofort eine Telefonhotline unter der Nummer 03301 601-3400 eingerichtet. Außer am 24. und 31.12.2020 sowie an den gesetzlichen Feiertagen ist diese montags bis freitags von 09.00 bis 16.00 Uhr erreichbar. Fragen können auch per E-Mail an notbetreuung@oberhavel.de gerichtet werden.

„Die Einrichtung der Notbetreuung in extrem kurzer Zeit stellt den Landkreis sowie die Städte und Gemeinden Oberhavels vor eine enorme Herausforderung“, sagt Landrat Ludger Weskamp. „Wir haben uns mit der Bürgermeisterin, den Bürgermeistern und dem Amtsdirektor kurzfristig abstimmt und sind zu einem sehr guten und praktikablen Ergebnis gekommen“.

Danach organisiert und koordiniert der Landkreis federführend das komplette Prozedere und stellt die Bescheide aus. Der Fachbereich Jugend wird von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Kommunen bei der Abarbeitung der Anträge unterstützt.

„Es zeigt sich einmal mehr, dass wir in Oberhavel gemeinsam in der Lage sind, solche Aufgaben zu meistern. Das zeichnet uns aus. Ich danke allen Verantwortlichen für das konstruktive Herangehen und wünsche uns viel Erfolg“, so der Landrat.