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Futtermittelüberwachung

Die amtliche Futtermittelüberwachung führt Kontrollen in Landwirtschaftsbetrieben und Futtermittelunternehmen durch. Es wird überprüft, ob keine Futtermittel verfüttert werden, die geeignet sind, die Qualität der von Nutzieren gewonnen Erzeugnisse zu beeinträchtigen. Das gilt insbesondere im Hinblick auf ihre Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit. Die Schwerpunkte der Kontrollen sind beispielsweise:
  • Einhaltung von Fütterungsverboten,
  • Höchstgrenzen von bestimmten Inhaltsstoffen,
  • Zusammensetzung der Futtermittel entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.
Alle gemeldeten Halter von Nutztieren mit vorgegebener Mindestanzahl an Tieren sowie Futtermittelunternehmer ohne Tiere werden mindestens einmal in drei Jahren unangemeldet aufgesucht. Je nach Vorgabe oder Anlass werden Proben entnommen und zur Untersuchung an das Landeslabor weitergeleitet.