Um längere Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir allen Besucherinnen und Besuchern, möglichst vorab individuelle Termine abzusprechen. Diese können direkt bei der jeweiligen Ansprechperson in der Kreisverwaltung oder zentral unter der E-Mail-Adresse info@oberhavel.de vereinbart werden. Besucherinnen und Besucher, die vorab keinen Termin vereinbart haben, können die Kreisverwaltung gleichwohl besuchen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass direkte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner dann nicht in jedem Fall vermittelt werden können.
Unbedingt erforderlich ist eine Terminvereinbarung mit der Kfz-Zulassungsstelle und der Fahrerlaubnisbehörde. Möglich ist dies im Terminbuchungsportal.
An Uferbereichen dürfen im Abstand von bis zu 50 Meter von der Uferlinie keine baulichen Anlagen errichtet oder wesentlich verändert werden. Dies gilt für:
Bundeswasserstraßen,
Gewässer erster Ordnung und
stehende Gewässer unter 1 Hektar, die im Außenbereich liegen.
Liegt ein Vorhaben in einem Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet oder sind besonders geschützte Arten oder Biotope betroffen, gelten weitere besondere Bestimmungen (siehe nebenstehende Links).
Antragstellung
Wenden Sie sich bitte an die untere Naturschutzbehörde, um zu klären, welche Art von Ausnahmegenehmigung oder Befreiung Sie beantragen müssen. Dann ist ein formloser schriftlicher Antrag zu stellen. In den nebenstehenden Links finden Sie weitere hilfreiche Informationen.
Gebühren
Eine Gebühr wird gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg entsprechend des Arbeitsaufwandes für den Bescheid erhoben.