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CITES-Artenschutzvollzug

CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of wild Fauna and Flora) ist das Ergebnis des 1973 beschlossenen Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Ziel von CITES ist die Kontrolle der Ein- und Ausfuhr und des Handels mit geschützten Arten, um die Artenschutzkriminalität zu bekämpfen. Daraus resultieren:
  • Meldepflichten für zahlreiche Wirbeltierarten
  • Vermarktungsgenehmigungen für den Handel mit vielen streng geschützten Arten
  • Kennzeichnungs- und Nachweispflichten für den Besitz und Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten und daraus hergestellten Erzeugnissen

Antragstellung

Zuständig für den Artenschutzvollzug ist das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.

Rechtsgrundlagen

§ 46 Bundesnaturschutzgesetz
§§ 7 und 12 Bundesartenschutzverordnung



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