Sprungziele
Inhalt

Gefährliche Abfälle, Schadstoffe, Annahme von Asbest und Dachpappe

Schadstoffhaltige, mithin gefährliche Abfälle wie Altöl, Farben, Klebstoffe oder Lösemittel, lassen sich in jedem privaten Haushalt finden. Sie sind schädlich für die Umwelt und fallen unter anderem beim Heimwerken, im Zusammenhang mit Garten- oder bei Reinigungsarbeiten an. Schadstoffhaltige Abfälle sind an den Gefahrensymbolen auf der Verpackung zu erkennen. Niemals dürfen Schadstoffe  mit dem Restabfall zusammengebracht werden, sondern sind getrennt umweltgerecht zu entsorgen.

Das Schadstoffmobil ist dafür die richtige Anlaufstelle für private Haushalte. Es macht 2-mal jährlich in einigen größeren Orten des Landkreises Station. Des Weiteren macht das Schadstoffmobil neben den Sammlungen im Frühjahr und Herbst, zu festen Terminen an einigen Samstagen an den Recyclinghöfen in Germendorf und Gransee Halt. Die Annahme von schadstoffhaltigem Abfall ist für private Haushalte mit Wohnsitz in Oberhavel gebührenfrei.

Wegen der begrenzten Aufnahmekapazität werden bei der Tour durch den Landkreis nur maximal 120 Liter pro Kunde als Summe des Volumens aller Einzelgebinde angenommen. Größere Mengen können Sie abgeben, wenn das Schadstoffmobil zu festen Terminen an den Recyclinghöfen Germendorf und Gransee für Sie Station macht.
Fässer ab 50 Liter werden grundsätzlich nicht ohne vorherige Anmeldung angenommen. Bitte zeigen Sie die Abgabe eines so großen Fasses beim Fachdienst Umweltschutz und Abfallbeseitigung an. Nach Freigabe durch den Fachdienst können Sie dieses zu den festen Terminen des Schadstoffmobils an den Recyclinghöfen abgeben. Die Mitarbeiter der AWU Abfallwirtschaft-Union Oberhavel GmbH werden entsprechend vorinformiert.

Aktuelle Information der AWU:

Teerpappe, bekannt auch als Dachpappe, kann Asbest enthalten!

Deshalb werden Kohleteer und teerhaltige Produkte (Dachpappe) nur in BIG-BAGs bzw. Kleinmengen bis max. 50 kg in Folie verpackt an den jeweiligen Recyclinghöfen Germendorf und Gransee angenommen.


Bitte beachten Sie:
Die für das Schadstoffmobil vorgesehenen Parkplätze müssen im Vorfeld des Aufbaus unbedingt freigehalten werden, ebenso die Zufahrten. Bitte übergeben Sie die gefährlichen Abfälle immer direkt an die Mitarbeiter der mobilen Sammelstelle.

Hinweise zur Abgabe

Bei der Abgabe am Schadstoffmobil entstehen Ihnen keine weiteren Kosten, da diese Leistung im jährlich zu entrichtenden Grundpreis enthalten ist.

Am besten geben Sie die Schadstoffe in ihrer Originalverpackung ab, sofern sich diese noch fest verschließen lässt. Geringe Mengen gleichwertiger Schadstoffe können Sie zusammen in einen Behälter füllen.

Feste teerhaltige Produkte (bis maximal 10 Liter) dürfen am Schadstoffmobil entsorgt werden. Größere Mengen teerhaltiger Produkte sind kostenpflichtig an den Recyclinghöfen in Germendorf oder Gransee (seit dem 15.08.2018 nur noch verpackt) zu entsorgen.

Auch der Handel nimmt gefährliche Abfälle zurück, zum Beispiel:
  • Montageschaum-Dosen (PU-Schaum): in Baumärkten
  • Batterien (haushaltsüblich): im Einzelhandel
  • Getriebeöl: beim Händler

Ausgehärtete Lacke, Farben und Leime zählen nicht zu den gefährlichen Abfällen und können über die Restabfallbehälter entsorgt werden.

Sonderabfall aus Kleingewerbebetrieben und öffentlichen Einrichtungen

Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen können ihre gefährliche Abfälle bis maximal 2.000 Kilogramm pro Jahr kostenpflichtig zu festen Terminen über die AWU Abfallwirtschafts-Union Oberhavel GmbH entsorgen lassen. Die Abgabe bei der Schadstoffsammlung am Schadstoffmobil aus Haushalten ist nicht gestattet.

Hierzu müssen Sie einen schriftlichen Auftrag Ihrer Firma oder Einrichtung zur Übernahme der Abfälle übergeben.

Die Gebühren werden entsprechend dem Gewicht aus der Verwiegung vor Ort ermittelt (gemäß Abfallgebührensatzung).

Sie erhalten anschließend einen Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung der gefährlichen Abfälle entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.

Nähere Informationen zu den Abgabeorten und Terminen finden Sie hier.