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Wohnen Fachbereich Gesundheit - Phase 3 - "Nach der Asyl-Entscheidung"

Positiver Bescheid:

Bei Familiennachzügen zu einer anerkannten Asylbewerberin oder einem anerkannten Asylbewerber in eine Gemeinschaftsunterkunft muss dem Betreiber der Einrichtung ein Nachweis über Tuberkulosefreiheit nach § 34 des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt werden.

Negativer Bescheid:

Keine Zuständigkeit des Fachbereichs Gesundheit in dieser Phase.