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Arbeit ­­Fachdienst Migration - Phase 3 - "Nach der Asyl-Entscheidung"

Positiver Bescheid:

Der Fachdienst Migration prüft die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und stellt einen Einstellungsbescheid gemäß Asylbewerberleistungsgesetz aus.

Er führt eine Verweisberatung an das Jobcenter durch und genehmigt je nach Art der Asylentscheidung eine Aufnahme einer Beschäftigung. Gegebenenfalls wird eine Erwerbstätigkeit gestattet gemäß § 25, Absätze 1 - 3 des Aufenthaltsgesetzes.

Negativer Bescheid:

Der Fachdienst Migration prüft die Möglichkeit einer Ausbildungsduldung.

Er kann eine Beschäftigung erlauben, sofern gemäß § 60a, Absatz 6 des Aufenthaltsgesetzes keine Ausschlussgründe vorliegen.