Sprungziele
Inhalt

Wohnen Fachbereich Jugend - Phase 1 - "Ankommen"

Der Fachbereich Jugend führt bei Unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UmA) ein Erstgespräch und klärt, ob eine Unterbringung bei einem Jugendhilfeträger oder bei Verwandten erfolgen kann ("Clearing").

Er bestellt einen Amtsvormund und informiert den Fachdienst Migration (Ausländeramt).