Das Freizügigkeitsrecht für Staatsangehörige der Europäischen Union
Bei Ihrer Anmeldung, in dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt, füllen Sie einen Erfassungsbogen für neu zugezogene Unionsbürger aus. Diesen leitet das Einwohnermeldeamt an die Ausländerbehörde weiter.
Freizügigkeit genießen aufgrund des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum auch die Staatsangehörigen von Island, Liechtenstein und Norwegen.
Schweizer Staatsangehörige und deren Familienangehörige genießen aufgrund des Abkommens der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizer Eidgenossenschaft ein an das Freizügigkeitsrecht für Unionsbürger angelehntes Recht.
Voraussetzungen für nichterwerbstätige
Unionsbürger
- Ausreichender Krankenversicherungsschutz
- Ausreichende Existenzmittel für Sie und Ihre Familienangehörigen, so dass keine Sozialleistungen in Anspruch genommen werden müssen.
Arbeitserlaubnis
Eine Arbeitserlaubnis für die Europäische Union (EU) benötigen nur noch die Beitrittsstaaten Bulgarien, Rumänien und Kroatien. Diese erhalten Sie bei der Zentralen Arbeitsvermittlung in Duisburg (ZAV).
Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt "Beantragung einer Arbeitserlaubnis".