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FAQs zur Finanzierung und Gewährung von Nebenkosten für Pflegekinder 

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Richtlinie des Landkreises Oberhavel zur Finanzierung von Pflegestellen sowie für die Gewährung von Nebenkosten für Pflegekinder. 

Haben Pflegekinder Anspruch auf Taschengeld?

Aus pädagogischer Sicht ist es sinnvoll, dem Pflegekind Taschengeld auszuzahlen. Bei der Höhe bietet die folgende Taschengeldempfehlung eine Orientierung: https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/kinder-jugendliche/taschengeld.

Der Pflegekinderdienst berät Sie gerne in allen Fragen rund um das Thema "Taschengeld".

Erhalten Pflegeeltern Freihaltegeld, wenn sich das Pflegekind längere Zeit nicht bei ihnen aufhält?

Bei einer Abwesenheit von bis zu vier Wochen ununterbrochen am Stück, wird das Pflegegeld ab der 5. Woche gekürzt. Die Abwesenheit ist im Vorfeld dem Jugendamt mitzuteilen.

Wer kann den Antrag auf Nebenleistungen stellen?

Grundsätzlich sind alle Anträge durch den gesetzlichen Vertreter des Kindes zu stellen. Dieser kann den Pflegeeltern eine Vollmacht ausstellen. Der Pflegekinderdienst unterstützt die Pflegeeltern beim Einholen der Vollmacht. Junge Volljährige sind selbst antragsberechtigt.

Was muss bei der Beantragung von Nachhilfe für das Pflegekind beachtet werden?

Die Kosten der Nachhilfe werden nur erstattet, wenn das Erreichen eines wesentlichen Lernziels gefährdet ist (beispielsweise Versetzungsgefährdung). Das aktuelle Zeugnis und eine Einschätzung des Lehrers sind vorzulegen. Die Nachhilfe muss durch geeignetes Personal erfolgen. Dies können beispielsweise pensionierte Lehrer, Lehramtsstudenten oder sonstiges pädagogisches Personal sein. Erfolgt die Nachhilfe bei einem Nachhilfeinstitut, reichen Sie bitte den Vertrag mit ein. Wird die Nachhilfe durch sonstige geeignete Personen erbracht, muss eine Rechnung oder ein Honorarvertrag vorgelegt werden. Der Umfang der Nachhilfe wird in den Hilfeplangesprächen festgelegt.

Welche Kosten können für die Freizeitgestaltung des Pflegekindes geltend gemacht werden?

Es wird ein Jahresbetrag bis maximal 200,00 Euro gewährt. Zur Freizeitgestaltung gehören Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit sowie Unterricht in künstlerischen Fächern.

Müssen Pflegeeltern für den Schulbedarf des Pflegekindes einen Antrag stellen?

Die erstmalige Gewährung erfolgt nur nach Vorlage der Schulbescheinigung. Es ist keine Antragstellung erforderlich. Die Auszahlung erfolgt jeweils zum 01.09. automatisch. Bei einer schulischen Ausbildung wird der Zuschuss ebenfalls nach Vorlage einer Schulbescheinigung gewährt. Nach Ende der gesetzlichen Schulpflicht erfolgt die Prüfung des Anspruches jährlich im Einzelfall.

Werden Kosten für das Ferienlager erstattet?

Die Kosten für Ferienfahrten, Vereinsfahrten oder sonstige Fahrten mit pädagogischer Betreuung werden in einer Höhe bis maximal 350,00 Euro im Kalenderjahr erstattet.

Werden die Kosten für Urlaubsreisen während einer Kurzzeitpflege gewährt?

Der Jahresbetrag in Höhe von 202,00 Euro wird für die Kurzzeitpflege nicht gewährt.

Werden die Kosten für einen PC oder ein Tablet übernommen?

Grundsätzlich ist eine Kostenübernahme nicht möglich. Für die Ausstattung ist der jeweilige Schulträger zuständig.

Hat eine Pflegeperson Anspruch auf Elternzeit? 

Grundsätzlich hat eine Pflegefamilie, die einen Säugling (Alter bis 12 Monate) gemäß § 33 SGB VIII betreut, keinen Anspruch auf Elterngeld. Der Landkreis Oberhavel kann jedoch im Einzelfall Zusatzleistungen gewähren, die zur altersgerechten Versorgung, Pflege und Betreuung des Kindes notwendig und angemessen sind. Die zuständige Fachkraft des Pflegekinderdienstes berät sie dazu.