Wirtschaftliche Jugendhilfe
Jugendhilfe wird pädagogisch und wirtschaftlich geleistet, wobei der pädagogische Teil vom Allgemeinen Sozialen Dienst und der wirtschaftliche Teil von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe wahrgenommen wird.
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe wickelt die finanzielle Umsetzung der Jugendhilfemaßnahmen im Landkreis Oberhavel ab.
Zu den finanziellen Leistungen gehören beispielsweise:
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe wickelt die finanzielle Umsetzung der Jugendhilfemaßnahmen im Landkreis Oberhavel ab.
Zu den finanziellen Leistungen gehören beispielsweise:
- Bezahlung der Kostenrechnungen bei Gewährung von ambulanter Hilfe
- Zahlung von Pflegegeld bei Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien
- Bezahlung der Heimkostenrechnungen bei Gewährung von Hilfe zur Erziehung in Heimen und anderen Betreuten Wohnformen
- Bearbeitung der Anträge auf einmalige Beihilfen
- Heranziehung zu den Kosten der Eltern, Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen bei Gewährung von stationären und teilstationären Hilfen
- Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen gegenüber Dritten
Richtlinien für das Pflegegeld sowie Erstattung von Unfall- und Alterssicherung:
Richtlinien des Landkreises Oberhavel für Nebenkosten von Jugendhilfeleistungen:
Alte Beschlüsse
- Pflegegeld-Beschluss Nr. 4/JHA/281 ab 01.01.2014
- Beschluss Pflegegeld ab 01.01.2014
- Beschluss Nr. 4/JHA/282 Unfall- und Alterssicherung ab 01.01.2014
- Pflegegeld-Beschluss Nr. 5/JHA/007 ab 01.01.2015
- Beschluss Nr. 5/JHA/008 Unfall- und Alterssicherung ab 01.01.2015
- Pflegegeld-Beschluss Nr. 5/JHA/084 ab 01.01.2017
- Pflegegeld Beschluss Nr.5/JHA/125 ab 01.01.2018
- Pflegegeld-Beschluss Nr. 5/JHA/151 ab 01.01.2019
- Nebenkostenrichtlinie ab 01.07.2013
- Ergänzung zur Nebenkostenrichtlinie stationär