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Schülerspezialverkehr

Schüler mit einer dauernden Behinderung, die nicht die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können, können auf Antrag und nach Entscheidung des Landkreises mit anderen Verkehrsmitteln befördert werden. Anspruchsberechtigt sind Schüler, die im Landkreis Oberhavel wohnen und in der Regel auch im Landkreis eine Schule besuchen.

Anträge für einen Schülerspezialverkehr werden direkt an das Sachgebiet Schülerbeförderung gestellt.