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Datum: 05.01.2022

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

Impfmöglichkeiten in Oberhavel / Aktuelle Fallzahlen / 7-Tage-Inzidenz bei 348,2

Mobile Impfteams weiter vor Ort im Landkreis unterwegs

Die sieben mobilen Impfteams des Landkreises Oberhavel sind im Einsatz, um die Impfkampagne in Oberhavel auch in den kommenden Wochen weiter zügig voranzubringen.

Regelmäßige Impftermine gibt es wie folgt:

Immer Montag / 15.00 bis 20.00 Uhr
Bar „Manjana“, André-Pican-Straße 42, 16515 Oranienburg

Immer Mittwoch / 17.00 bis 21.00 Uhr
Kreisgeschäftsstelle des DRK Gransee, Koliner Straße, 16775 Gransee

Immer Donnerstag / 15.00 bis 18.00 Uhr
Pflanzen-Kölle, Rosenstraße 48, 16556 Hohen Neuendorf OT Borgsdorf

Immer Freitag / 15.00 bis 20.00 Uhr
Bar „Manjana“, André-Pican-Straße 42, 16515 Oranienburg

Montag bis Samstag / 10.00 bis 18.00 Uhr
Impfstelle Zehdenick, Hospitalstraße 1 (an der alten Schule), 16792 Zehdenick

Montag, Mittwoch, Freitag / jeweils 10.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag / jeweils 10.00 bis 18.00 Uhr
Impfstelle im Kreistagssaal, Havelstraße 3, 16515 Oranienburg

Zusätzliche Impfangebote gibt es hier:

Dienstag, 11.01.2022 / 14.30 bis 19.00 Uhr
Kommunikationszentrum, Bibliotheksgasse 1, 16727 Velten

Mittwoch, 12.01.2022 / 14.00 bis 19.00 Uhr
Gasthof Niegisch, Oranienburger Chaussee 9, 16515 Oranienburg/OT Schmachtenhagen

Asklepios Klinik in Birkenwerder
Online-Terminbuchung unter https://coronaimpfung.asklepios.com/impftermine/

Darüber hinaus können sich Impfwillige weiter an ihre Haus- und Fachärzte wenden und sich dort über Impfangebote informieren. Eine Liste der Impfpraxen in Oberhavel findet sich hier: www.kvbb.de/patienten/impfpraxen.

Impfen gegen das Coronavirus

© Landkreis Oberhavel

Möglich sind neben Erst- und Zweitimpfungen auch Auffrischungsimpfungen – sofern die letzte Impfung gegen das Coronavirus bereits länger als drei Monate zurückliegt. Zweitimpfungen können jeweils drei Wochen später an einem selbst gewählten Ort und Termin wahrgenommen werden. Eine Liste der vom Landkreis angebotenen Termine ist unter www.oberhavel.de/corona veröffentlicht und wird regelmäßig aktualisiert.

Voraussetzung für eine Impfung ist, dass man sich gesund fühlt und keine Symptome wie Fieber, Husten oder Schnupfen aufweist. Mitzubringen sind neben dem Personalausweis die Krankenkassenkarte sowie – sofern vorhanden – der Impfausweis und die vorab ausgefüllten Formulare, die auf der Webseite des Landkreises zum Download bereitstehen. Bürgerinnen und Bürger werden außerdem gebeten, einen eigenen Mundschutz mitzubringen!

Hinweis für Gemeinschaftseinrichtungen

Das Gesundheitsamt Oberhavel erinnert daran, dass Infektionen mit dem Coronavirus zu den meldepflichtigen Krankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz gehören. Der Katalog der meldepflichtigen Krankheiten ist in § 6 des Infektionsschutzgesetzes geregelt. Demnach müssen unter anderem Gemeinschaftseinrichtungen – dazu zählen auch Schulen, Kitas und Seniorenpflegeeinrichtungen – in denen Infektionen mit dem Coronavirus auftreten, die Infektionen an das Gesundheitsamt melden. In den vergangenen Wochen war dies leider nicht immer der Fall.

Aktuelle Fallzahlen

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt mit Datum vom Mittwoch, 05.01.2022, bei 348,2. Bisher sind im Landkreis insgesamt 17.300 Menschen positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet worden. Seit Mittwoch, 29.12.2021, wurden 736 Neuinfektionen registriert. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für das Land Brandenburg liegt bei 3,95. 354 Personen sind in Oberhavel seit Beginn der Pandemie an oder infolge einer Coronainfektion verstorben (Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, 05.01.2022, 03.00 Uhr). Zuletzt verstarben sieben Frauen und zwei Männer im Alter zwischen 61 und 90 Jahren. Sie lebten in Hennigsdorf, Hohen Neuendorf, Leegebruch, Liebenwalde, Oberkrämer, Oranienburg und Zehdenick.

Aktuell sind insgesamt zwölf Gemeinschaftseinrichtungen im Landkreis von Coronafällen betroffen, darunter fallen Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen, Wohnstätten sowie Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete. Aufgrund der Weihnachtsferien gibt es keine Meldungen aus Schulen, Kitas und Horten.

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle seit Beginn der Pandemie verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Birkenwerder: 573 (+35), Fürstenberg/Havel: 453 (+14), Glienicke/Nordbahn: 850 (+53), Gransee: 479 (+26), Großwoltersdorf: 51 (+1), Hennigsdorf: 2.325 (+56), Hohen Neuendorf: 1.904 (+83), Kremmen: 688 (+33), Leegebruch: 691 (+34), Liebenwalde: 345 (+13), Löwenberger Land: 595 (+28), Mühlenbecker Land: 1.195 (+90), Oberkrämer: 1.024 (+36), Oranienburg: 3.973 (+175), Schönermark: 34 (+1), Sonnenberg: 49 (+0), Stechlin: 78 (+2), Velten: 1.024 (+43), Zehdenick: 959 (+29), ohne Angabe des Wohnortes oder Wohnort außerhalb von Oberhavel: 4.

Hinweise zu den Fallzahlen:

Der Landkreis Oberhavel leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Land Brandenburg weiter. Diese Daten gehen nach einer Plausibilitätsprüfung in die tägliche Meldung der Fallzahlen des Landes Brandenburg ein. Durch das Land Brandenburg werden die Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) weitergeleitet.

Die Angabe der Infektionsfälle in den Kommunen erfolgt auf Basis der Fachanwendung SurvNet. Eine gemeindescharfe Zuordnung der aktiven Infektionsfälle ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht gegeben. Die Angabe in Klammern bezieht sich auf die Anzahl der Neuinfektionen im Vergleich zur letzten Veröffentlichung der Fallzahlen durch den Landkreis Oberhavel. Die Angabe der Fälle ohne Angabe des Wohnortes basiert auf Meldungen von Ärzten, Kliniken oder Laboren ohne Angabe der Postleitzahl. Eine Recherche des Wohnortes erfolgt im Verlauf der Bearbeitung des Positivfalls und wird im Zuge dessen nachgetragen. Insofern werden den Kommunen gegebenenfalls Fälle nachträglich zugeordnet, die nicht als Neuinfektion in die Gesamtzahl der Infektionen einfließen. In Einzelfällen sind zudem Korrekturen aufgrund ungenauer Zuordnungen erforderlich.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Eine Angabe der Zahl genesener Personen ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht möglich. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet.