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Datum: 10.04.2020

Neue Quarantäneverordnung des Landes Brandenburg in Kraft getreten

Regelung gilt für Einreisende bis 19.04.2020 / Aktuelle Fallzahlen für Oberhavel

Coronavirus (Symbolfoto)

© Landkreis Oberhavel

Zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 ist heute in Brandenburg eine neue Quarantäneverordnung (kurz: SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung) in Kraft getreten. Sie gilt daher auch für den Landkreis Oberhavel und ist bis einschließlich 19.04.2020 gültig.

Die Verordnung gilt für Personen, die aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in das Land Brandenburg eingereist oder die nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland über ein anderes Bundesland nach Land Brandenburg gekommen sind. Für diese Personen ist Folgendes angeordnet:

  • Die Einreisenden sind verpflichtet, ihre Wohnung oder sonstige Unterkunft unverzüglich aufzusuchen und sich dort für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben.
  • In dieser Zeit ist es ihnen untersagt, die Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes zu verlassen. Auch der Empfang von Personen, die nicht zum Haushalt gehören, ist untersagt.
  • Nach Ankunft in der Wohnung haben sich die Personen umgehend beim Gesundheitsamt zu melden. Eventuell vorhandene Krankheitssymptome sind diesem mitzuteilen. Das Gesundheitsamt Oberhavel ist montags bis freitags von 08.00 bis 15.00 Uhr sowie am Wochenende von 10.00 bis 14.00 Uhr unter der Rufnummer 03301 601-3900 erreichbar. Am Osterwochenende ist ein Anrufbeantworter geschaltet.

Die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung lässt einige Ausnahmenregelungen zu. So trifft sie nicht für Berufsgruppen zu, die Personen, Waren, Post oder Güter grenzüberschreitend transportieren sowie für Berufspendler, deren Tätigkeit für die Gewährleistung beispielsweise der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens und von Pflegeeinrichtungen, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Funktionsfähigkeit des Rechtswesens zwingend notwendig ist. Diese Notwendigkeit ist durch den Arbeit- oder Auftraggeber zu bescheinigen. Ausnahmen gelten auch für Personen mit sonstigen triftigen Reisegründen, wie etwa soziale Aspekte, ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch des nicht im gleichen Hausstand wohnenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen oder Pflege schutzbedürftiger Personen.

Verstöße gegen die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung enthaltenen Gebote und Verbote stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße von 150 bis zu 15.000 Euro geahndet werden. Die Verordnung kann hier heruntergeladen werden: https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8594


Aktuelle Fallzahlen für Oberhavel
Im Landkreis Oberhavel sind 155 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden (Stand: 10.04.2020, 12.00 Uhr). Davon befinden sich 75 Personen in häuslicher Quarantäne, 13 Personen müssen stationär behandelt werden. 63 Personen sind bereits geheilt. Vier Personen sind verstorben.

1.100 Menschen aus Oberhavel stehen derzeit temporär zu Hause unter Quarantäne, weil sie begründete Verdachtsfälle sind. 898 Menschen wurden bereits negativ auf das Coronavirus getestet, bei 202 Personen steht das Testergebnis noch aus. Außerdem wurden 612 Menschen im Landkreis häuslich abgesondert, weil sie mit positiv getesteten Personen direkten Kontakt hatten.

Die COVID-19-Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen im gesamten Landkreis: Hohen Neuendorf (26), Hennigsdorf (24), Oranienburg (26), Velten (17), Glienicke/Nordbahn (15), Oberkrämer (12), Mühlenbecker Land (8), Leegebruch (5), Birkenwerder (6), Löwenberger Land (5), Liebenwalde (5), Zehdenick (4) und Amt Gransee (2). In Fürstenberg/Havel und Kremmen gibt es keine gemeldeten COVID-19-Fälle.