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Datum: 20.05.2020

Angepasste Eindämmungsverordnung erweitert Kinderbetreuung

Kitas in Oberhavel ab 25.05.2020 zunächst nur für Vorschulkinder geöffnet / Anträge zu Notbetreuung weiter über Landkreis / Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

Kindergarten-Garderobe

© gizmocat - stock.adobe.com

Nach der vom Land Brandenburg am Dienstag, dem 19.05.2020, angepassten Eindämmungsverordnung wird die Aufnahme von Kindern in Kindertagesstätten ab dem 25.05.2020 gelockert. Außerdem ist der Betrieb von Kindertagespflegestellen dann nicht mehr untersagt. Sie dürfen – wie es in Brandenburg maximal möglich ist – fünf Kinder betreuen.

Laut der neuen Vorschrift ist der Betrieb von Kindertageseinrichtungen wie Kindergärten oder Horte zwar weiterhin untersagt und die Kindernotbetreuung bleibt erhalten. Aber Kinder mit einem Rechtsanspruch können nun in eine eingeschränkte Regelbetreuung aufgenommen werden. Vorrang sollen dabei die Kinder im letzten Kitajahr vor der Einschulung haben. Sie sollen mindestens an einem festgelegten Tag in der Woche für mindestens vier Stunden in festen Gruppen betreut werden.

Über das weitere Vorgehen im Landkreis Oberhavel hat sich Landrat Ludger Weskamp heute mit der Bürgermeisterin, den Bürgermeistern und dem Amtsdirektor während einer Telefonkonferenz abgestimmt.

Landrat Ludger Weskamp: „Das Ergebnis der Runde zeigt einmal mehr, dass sich der Landkreis und die Städte und Gemeinden in Oberhavel auch in schwierigen Zeiten auf einander verlassen können und konsensfähig sind. Ich möchte mich bei allen kreisangehörigen Kommunen für die großartige Arbeit, die seit Wochen und Monaten vor Ort in den Kitas und Schulen geleistet wird, bedanken. Auch die örtlichen Verwaltungen und alle Kitaträger arbeiten kreativ und hoch motiviert daran, die Kindertagesbetreuung unter den derzeitigen Bedingungen zu organisieren.

Mit der neuen Verordnung steigen noch einmal die Herausforderungen. Ich bedauere es, dass die Vorlaufzeit, die das Land den Landkreisen, Städten und Gemeinden gegeben hat, extrem kurz ist. Aber: Wir sind uns einig, dass wir diese neuen Herausforderungen gemeinsam angehen und meistern werden. Unser gemeinsames Ziel ist es, Familien, die seit vielen Wochen ihre Kinder selbst betreuen und gleichzeitig von zu Hause aus arbeiten müssen, nach und nach zu entlasten. Dabei dürfen wir jedoch nicht die Gefahr neuer Infektionsausbrüche aus den Augen verlieren. Deshalb müssen die erweiterten Betreuungsangebote gut durchdacht und mit Augenmaß umgesetzt werden. Ich bitte dafür alle Eltern um Verständnis.”

Im Landkreis Oberhavel gilt ab dem 25.05.2020 Folgendes:

Kindertageseinrichtungen können ab dem 25.05.2020 zum eingeschränkten Regelbetrieb übergehen. In der ersten Woche nehmen die Kindertageseinrichtungen – neben den Kindern in der Notbetreuung – zunächst ausschließlich Vorschulkinder auf. Ab Dienstag, dem 02.06.2020, öffnen die Einrichtungen dann für weitere Mädchen und Jungen, wenn die örtlichen Gegebenheiten dieses ermöglichen. Es werden nur gesunde Kinder betreut, die außerdem in den vergangenen 14 Tagen keinen Kontakt mit infizierten Personen gehabt haben dürfen.

Der Landkreis Oberhavel überträgt die Entscheidung über die Aufnahme von Kindern in die eingeschränkte Regelbetreuung auf die Städte und Gemeinden, die wiederum können die Entscheidungen auf die freien Träger übertragen. Die Städte und Gemeinden entscheiden selbst in Kenntnis ihrer konkreten Gegebenheiten und räumlichen Kapazitäten vor Ort, wie sie die Ausgestaltung vornehmen; beispielsweise darüber, wie viele Gruppen in welcher Stärke sie bilden, ob sie ein Rotatationssprinzip einrichten oder sogar alle Kinder wieder aufnehmen können.

Die Notfallbetreuung in Kindertagesstätten bleibt weiterhin für diejenigen Eltern in kritischen Infrastrukturbereichen, zur Wahrung des Kindeswohls und für Kinder von Alleinerziehenden bestehen. Über die Aufnahme in die Notfallbetreuung entscheidet der Fachbereich Jugend des Landkreises. Anträge und Informationen dazu sind unter www.oberhavel.de/notfallbetreuung zu finden. Aktuell sind rund 6.000 Kinder in Oberhavel in der Notbetreuung, das sind 40 Prozent. Die Fachbereiche Jugend und Gesundheit des Landkreises werden die Städte und Gemeinden bei der Lösung konkreter Fragestellungen unterstützen.

Aktuelle Fallzahlen für Oberhavel

Mit Stand vom Mittwoch, 20.05.2020, (12.00 Uhr) gibt es im Landkreis Oberhavel derzeit 49 COVID19-Erkrankte. Davon befinden sich 41 Personen in häuslicher Quarantäne, acht Personen müssen stationär behandelt werden. Die bestehenden Erkrankungsfälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Hennigsdorf (27), Oranienburg (9), Mühlenbecker Land (3), Hohen Neuendorf (4), Velten (2), Zehdenick (2) und Birkenwerder (2).

Seit dem 16.05.2020 – und damit den fünften Tag in Folge – sind in Oberhavel keine neuen Krankheitsfälle registriert worden. Bisher sind insgesamt 313 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden. Sieben Personen sind verstorben. 257 Personen sind bereits genesen – das sind insgesamt 82 Prozent der erfassten Fälle. 2.400 Menschen wurden bereits negativ auf das Coronavirus getestet, bei 217 Personen steht das Testergebnis aktuell noch aus. Außerdem sind derzeit 1001 Menschen im Landkreis häuslich abgesondert, weil sie mit positiv getesteten Personen direkten Kontakt hatten.

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle verteilt sich unverändert wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Hennigsdorf (125), Oranienburg (47), Hohen Neuendorf (33), Velten (21), Glienicke/Nordbahn (19), Oberkrämer (13), Mühlenbecker Land (12), Löwenberger Land (7), Birkenwerder (7), Leegebruch (6), Liebenwalde (5), Zehdenick (8), Kremmen (4) und im Amt Gransee und Gemeinden (6). In Fürstenberg/Havel gibt es keinen gemeldeten COVID19-Fall.