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Internationaler Führerschein

Sie sind im Besitz einer gültigen deutschen oder europäischen Fahrerlaubnis und möchten in ein Land verreisen, das nicht der Europäischen Union (EU) angehört? Wenn Sie im Landkreis Oberhavel Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde oder bei Ihrem Einwohnermeldeamt einen Internationalen Führerschein beantragen.

Der Internationale Führerschein ist eine Übersetzung Ihres EU-Führerscheins. Er wird sofort durch die Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt und ist auf 3 Jahre befristet.

Bitte beachten Sie:
Voraussetzung für die sofortige Ausstellung des Internationalen Führerscheins ist die Vorlage eines EU-Kartenführerscheins. Sollten Sie Ihren alten Führerschein bisher nicht umgetauscht haben, ist dies unbedingt vor Ausstellung des Internationalen Führerscheins erforderlich. Bitte bedenken Sie, dass die Bearbeitungszeit für den Umtausch in einen EU-Kartenführerschein derzeit bei 3 bis 4 Wochen liegt.

Wo und wie stelle ich einen Antrag?

Für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins können Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde oder bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt vorsprechen. Die Einwohnermeldeämter leiten die Antragsunterlagen an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberhavel zur Bearbeitung weiter. Bitte legen zur Beantragung folgende Unterlagen vor:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • EU-Kartenführerschein
  • Aktuelles Passfoto (biometrisches Lichtbild der Größe 45 x 35 Millimeter, Hochformat, ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Bedeckung von Kopf und Augen)

Welche Gebühren fallen an?

Der Internationale Führerschein kostet 16,30 Euro.