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Fallmanagement

Das Jobcenter Oberhavel unterstützt erwerbsfähige Leistungsberechtigte umfassend bei der Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung und stellt Ihnen zu diesem Zweck eine persönliche Kontaktperson zur Seite. Der Fallmanger oder die Fallmanagerin beraten und vermitteln Sie passgenau, indem alle Einflussfaktoren für die berufliche Eingliederung berücksichtigt werden.

Das Jobcenter versteht sich als sozialer Dienstleister und hält ein umfassendes Leistungsangebot bereit, um Sie zielgerichtet und schnellstmöglich ins Erwerbsleben zu integrieren. Gemeinsam mit dem Fallmanagement erarbeiten Sie eine Handlungsstrategie, die auf Ihre persönlichen Belange abgestimmt ist. 

Damit wir Arbeitsuchende in unterschiedlichen Lebenssituationen gezielt unterstützen können, haben wir speziell qualifizierte Fachleute für folgende Personengruppen:

Leistungsberechtigte unter 25 Jahre

Um Ihren Einstieg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder in eine Ausbildung zu fördern, stehen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung. So können Sie die zur Aufnahme einer Beschäftigung anfallenden Kosten für die Bewerbung, für Fahrten oder einen Gesundheitspass zurückerstattet bekommen.

Ferner können Sie an verschiedenen Projekten teilnehmen, um Sie an den Arbeits- oder den Ausbildungsmarkt heranzuführen.

Bei bestehenden sozialen Schwierigkeiten, wie zum Beispiel Schulden oder einer Suchtproblematik, können Möglichkeiten erarbeitet werden, um diese abzubauen.

Leistungsberechtigte über 25 Jahre

Das Jobcenter Oberhavel hat als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende den gesetzlichen Auftrag, erwerbsfähige Leistungsberechtigte umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit zu unterstützen.

Dazu steht jedem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ein persönlicher Ansprechpartner zur Seite – Ihre Fallmanagerin beziehungsweise Ihr Fallmanager. Diese unterstützen, beraten und vermitteln Sie.

Gemeinsam mit den Fallmanagern erarbeiten Sie eine Handlungsstrategie für Ihre Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit, die auf Ihre persönlichen Belange abgestimmt ist. Ziel ist, Sie schnellstmöglich in Ausbildung oder Arbeit zu vermitteln und dadurch Ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden.

Existenzgründer und Selbstständige

Wenn Sie eine konkrete Geschäftsidee haben und sich selbstständig machen wollen, können Sie beispielsweise ein Einstiegsgeld erhalten. Voraussetzung hierfür ist unter anderem die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens.

Wenn Sie selbstständig sind, aber nicht genug erwirtschaften, können Sie vom Jobcenter ergänzende Leistungen erhalten, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Ihnen können Zuschüsse für Sachgüter oder für Beratungen durch Dritte gewährt werden. Ziel ist, dass Sie auf Dauer von Ihrer Selbstständigkeit leben können.

Nicht immer ist es möglich, mit seiner Selbständigkeit auf Dauer seinen Lebensunterhalt zu sichern. In solchen Fällen ist es häufig sinnvoll, die Selbstständigkeit zu beenden und ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufzunehmen. Auch hierbei unterstützt Sie das Jobcenter.

Ansprechpartner Fallmanagement

Ihren Ansprechpartner im Fallmanagement finden Sie hier.